Zitat:
Original geschrieben von CyberBob
bis auf folie gelbes standlicht und lenkrad, habe ich nun einen gutachten nach §21 (vollabnahme) welches von der zulassungsstelle verlangt wurde... damit hält mich kein grüner mehr an und labert mir was vom pferd vor...
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Mh, würde also heißen, dass ich mit meiner Folie hinten (Heckscheibe und hinten die Dreiecksfenster) ohne weiteres weiterfahren kann.
Habe ja zwangsweise auch eine Vollabnahme nach §21 machen lassen müßen (schweizer Autole), und da war die Folie schon drauf, aber ohne E-Zeichen... heißt es kann mir keiner was?
