Zitat:
Zitat von Andreas-M
Kann ich auch nicht nachvollziehen...
Ein Festigkeitsgutachten liefert der Hersteller der Felge für SEINE von IHM produzierten Felgen.
Das hat für irgendeine andere Felge NULL Bestand.
Man muss schon für §21 Einzelabnahme zumindest das Festigkeitsgutachten für DIE Felge haben, die man eingetragen haben möchte,
und nicht von irgendeiner anderen Felge.
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sehe ich auch so... ein Festigkeitsgutachten für andere felgen!?