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Zitat von suprafan
Darf man fragen, wie du das angestellt hast und welche Voraussetzungen dafür erfüllt sein müssen?
Zumindest die ALWR ist ja eigentlich auch sicherheitsrelevant, wegen Blendung des Gegenverkehrs und so...
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Habe beim TÜV behauptet das mein Importfahrzeug keine LWR oder SRA hat, jedoch aber serienmäßiges Xenonlicht, daraufhin hat mir der TÜV-Prüfer erklärt das ich mir bei der hiesigen Zulassungsbehörde eine Ausnahmegenehmigung erteilen lassen muss, da sonst keine HU bestanden werden könnte, das Xenonlich selbst muss laut angaben des TÜV´s nicht eingetragen werden, da es original ist. Die Supra hatte derzeit schon die deutsche Zulassung.
Auf den Faceliftscheinwerfer steht ja nicht wie bei den EU-Scheinwerfern in Kürzeln wie z.B. HC/HR das nur Halogenlampen erlaubt sind.
Sicher ist es so nicht 100% legal, aber welcher Cop kann mir schon nachweisen das es die Supra in anderen Ländern nicht mit Xenon gab und für den anderen Kram der dafür fehlt hab ich die Ausnahmegenehmigung.
Ist mir auch alles nicht so super wichtig mit der legalität, wollte hier nur mal wissen wie sich ein Xenonnachrüstsatz mit den Plastikscheinwerfern verhält, wäre super wenn da nochmal einer diesen Post um seine Erfahrungen bereichern kann.