Zitat:
Zitat von Mk3Luxemburg
Was,das ist noch schlimmer als ein Vulkanausbruch . . .
Ist das auch in Deutschland zwingend?Ich finde solche LED's Krams an alte Autos unschön,egal in welcher Bauform . . . und sehe auch nicht viel Nutzen an den Tagfahrtlichter . . . 
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Ist in D nicht zwingend für Autos vor 2011. Hoffe auch es bleibt so. Ist glaub ich nur für die Neuen Fahrzeuge jetzt vorgeschreiben
Vorschriften in den jeweiligen Staaten:
Hinweisschild eingangs eines Waldgebietes in Mecklenburg-Vorpommern
In Deutschland und Frankreich gibt es für Autofahrer nur die Empfehlung, am Tag mit Licht zu fahren. So wurde am 31. Oktober 2003 in § 49a
Abs. 5 die deutsche Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) zu Tagfahrleuchten ergänzt. Eingeschaltete Nebelscheinwerfer sind dagegen in Deutschland, Frankreich und der Schweiz ohne zwingenden Grund des Einschaltens, z. B. Nebel, Regen oder Schneefall, verboten. Motorräder müssen gemäß § 17
Abs. 2a, StVO auch tagsüber mit eingeschaltetem Abblendlicht oder mit eingeschalteten Tagfahrleuchten unterwegs sein.
Ab Februar 2011 müssen in der Europäischen Union alle neu typisierten PKW- und Transportermodelle (nicht alle Neuwagen, wie oft fälschlicherweise behauptet wird) mit Tagfahrlicht ausgerüstet sein.[6][7] Eine Verwendungspflicht gibt es nicht.