Totalschaden, noch dazu ohne Abzug für Restwert, hat den Vorteil, dass die Sache damit rum ist. Bei mir gings damals knapp am Totalschaden vorbei. Ein Gutachter der gegnerischen Versicherung hat dann wochenlang versucht, mich und das Auto zu erreichen - sicherlich um den Schaden klein zu rechnen. Dummerweise war ich zu dem Zeitpunkt nicht erreichbar und konnte ihm deshalb den Standort des Fahrzeugs nicht nennen

. Den AB abhören konnte ich erst wieder, als der Schaden behoben war

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