Zitat:
Zitat von suprawilli
Augen zu und durch....
Das was der Anwalt an "Preisnachlass" aushandelt, wird er selber ein stecken... vermutlich sogar noch mehr. Das die Rechtschutz bei derart groben vestößen in der StvO aktiv wird bezweifel ich. Zumal die Aussicht auf Erfolg eher gering ist.

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er kann ja erstmal einspruch einlegen und den anwalt bei der rechtschutz anfragen lassen. sollten die ablehnen kann er den einspruch ja jederzeit zurücknehmen. kostet ja dann nix.