AW: Abnahme von Abgasanlagen nach §21
ich meine: eine korrekte Eintragung ist doch nur mit Fahrgeräuschmessung möglich. Das was in den letzten Posts beschrieben wurde, ist doch aber Standgeräusch ?
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Wenn ich mit 200 mal einen Fußgänger treffen sollte, ist dem total egal was ich für einen Spoiler draufhabe.
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