Einzelnen Beitrag anzeigen
Alt 23.07.2013, 20:51   #1
stgeran
Registrierter Benutzer
 
Registriert seit: May 2006
Ort: Rüsselsheim
Beiträge: 1.687
iTrader-Bewertung: (9)
stgeran befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
Kaltlaufregler

Bei der Einbauanleitung des GAT steht, die "von der Einbauwerkstatt ausgefüllte Einbaubescheinigung" ist bei der Zulassungsstelle vorzulegen. Wie wird das beim Verkauf des Reglers gehandhabt? Die Bescheinigung ist ja für das "erste" Fahrzeug ausgestellt.
stgeran ist offline   Mit Zitat antworten