Kaltlaufregler
Bei der Einbauanleitung des GAT steht, die "von der Einbauwerkstatt ausgefüllte Einbaubescheinigung" ist bei der Zulassungsstelle vorzulegen. Wie wird das beim Verkauf des Reglers gehandhabt? Die Bescheinigung ist ja für das "erste" Fahrzeug ausgestellt.
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