und damit auch auf das Geschwindigkeitsmessgerät.
"(3) Das Geschwindigkeitsmessgerät darf mit einem Wegstreckenzähler verbunden sein..."
Das Problem bei EU Richtlinien ist:
"Es bleibt den einzelnen Mitgliedstaaten überlassen, wie sie die Richtlinien umsetzen." (wiki)
Am Ende ist es eine Auslegungssache des Prüfers.
Ich hatte mich da bei der Dekra Zentrale bei uns noch mal informiert. Und die mögen Deutsches Recht. Also StVZO. Und müssen EU Recht nicht anerkennen/abnehmen. So kommt es dazu, dass bei uns die Frage: wie weit darf das Rad aus dem Radhaus stehen 2 Antworten hat...
