Die 4% beziehen sich auf den WEGSTRECKENZÄHLER.
Für den Tacho gibt es eine eigene Vorschrift ind Richtline 75/443/EWG
Zitat:
4.4 . Die angezeigte Geschwindigkeit darf nie unter der tatsächlichen Geschwindigkeit liegen . Bei den unter 4.3.5 angegebenen Geschwindigkeiten sowie bei den Zwischenwerten muß zwischen der vom Geschwindigkeitsmesser angezeigten Geschwindigkeit V1 und der tatsächlichen Geschwindigkeit V2 folgende Beziehung bestehen : O * V1 - V2 * V2/10 + 4 km/h .
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Die Formel ist allerdings, so wie sie da steht, völliger Müll.
Nach meiner Recherche im Internet sollte es eher so sein:
0 < = (V1 - V2) < = 0,1 · V2 + 4 km/h
Der Tacho sollte also maximal 10% der realen Geschwindigkeit + 4 KM/h zu viel anzeigen. Zu wenig darf er dagene NIE anzeigen.
Bei 100 KM/h also bis 14 KM/h zuviel.