Zitat:
Zitat von jaenic
§ 57: Geschwindigkeitsmessgerät und Wegstreckenzähler
(3):
"Die vom Wegstreckenzähler angezeigte Wegstrecke darf von der tatsächlich zurückgelegten Wegstrecke ± 4 Prozent abweichen."
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Ist glaube ich auch nicht ganz richtig. Gilt nach Baujahr und als unsre Ladys gebaut wurden war die toleranz noch größer
