Hatte selbst mit Gutachten Probleme bei der Eintragung. Selbes gerede über Tachoabweichung etc. Nach Testfahrt mit Navi war der Onkel zufrieden und hats eingetragen.
Ich hab dafür mit § 57 (3) der StVZO argumentiert.
§ 57: Geschwindigkeitsmessgerät und Wegstreckenzähler
(3):
"Die vom Wegstreckenzähler angezeigte Wegstrecke darf von der tatsächlich zurückgelegten Wegstrecke
± 4 Prozent abweichen."
@Jagi: Die 25 mm Spurplatten von Dir wollte er in dem Zusammenhang nicht eintragen. Wegen 3 mm die ihm bei der ET meiner Felgendimension nicht gepasst haben...

Fahr damit jetzt auch zu einem anderen Onkel.
