Zitat:
Zitat von gitplayer
Das Problem ist halt, daß DU es im Zweifel nachweisen mußt. Ist ja kein Problem sich Reifen und Felgen in den Schein eintragen zu lassen, wenn der Hersteller die Größe freigibt. Dann hat man das Problem nicht.
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Wenn ich z.B. ein Auto von 2003 (also vor Einführung der neuen Papiere) habe, und eine Reifengröße fahre, die zwar in den alten, aber nicht in den neuen Papieren steht, dann soll ich die Reifengröße nachträglich bei der Zulassungsstelle in die Papiere eintragen lassen (falls die das überhaupt machen), sonst kann mir die Polizei bei einer Kontrolle das Auto stilllegen?

Na ich weiß ja nicht...
Offenbar hat die Polizei (theoretisch) die Möglichkeit und Pflicht (?), die zulässigen Größen in einer entsprechenden Datenbank abzufragen:
http://www.motor-talk.de/forum/reife...l#post15057216
Zitat:
Zitat von gitplayer
Bei den Typen ist es halt so [..]
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Hab ich nicht bestritten, sondern im Gegenteil oben schon geschrieben dass die Kiste trotzdem stillgelegt gehört.
Mir ging es um das Festhalten der selbsternannten "Technikexperten" an diesen eingetragenen Reifengrößen.