AW: Wiederbeschaffungswert,Kosten, Versicherung
Lt. meinem Gutachter, den ich damals bei nem ähnlichem Unfall engagiert hab, ergab sich folgendes:
Entweder 14 Tage Leihwagen über die Versicherung(falls abgedeckt) oder über Automobilclub (ADAC/AvD), beides zusammen ist nicht möglich, also 2 Wochen über Versicherung und 2 Wochen über Club dranhängen.
Leihwagen bewegen sich eine Kategorie unter der Kategorie des versicherten Fahrzeugs (z.B. 1.6er/90PS gibt n Leihwagen 1.4er/75 PS)
Verbrauchskosten müssen selbst getragen werden oder über den zivilrechtlichen Weg eingeklagt werden, je nachdem, wie das Fzg bisher genutzt wurde.
Was Ausfallkosten anbelangt, möchte ich mal keine Meinung abgeben, da mein Hintergrundwissen diesbezüglich einfach net sicher genug fundiert ist.
Gruß
Paper
|