Hab leider schlechte Nachrichten für den Angeklagten:
Berlin.de:
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§16 FZV Gibt Dir 3 Möglichkeiten, Probefahrt ist klar, Überführungsfahrt auch. Mit Prüfungsfahrt ist jedoch die Fahrt zum z.B. TÜV oder zur Werkstatt gemeint bzw. Mit Prüfungsfahrt ist jedoch nicht gemeint, "ich als Privatperson prüfe ob alles in Ordnung ist."
Durchlesen, da wird das Thema Prüfungsfahrt angesprochen. "OLG Köln"
Die Sache mit Kennzeichen Abnehmen ohne das Du die möglichkeit hast dein Fahrzeug aus dem Verkehr zu ziehen ist schon Problematisch. Weiß nicht ob das im Zuge der Beweissicherung der Polizei nötig gewesen wäre. Begleiten zum nächsten Parkplatz wäre immer gegangen.
Wenn man spät am Abend angehalten wird oder gar in der Nacht, dann kommt man in Erklärungsnot. Der Grund, wieso viele Autohändler auf Ihren roten Kennzeichen rumfahren ist ne Mischung aus Unwissenheit der selben und der Tatsache dass es vielen Polizisten egal ist, was auf der Straße so abgeht. Doppelt ärgerlich dass es jemanden getroffen hat, der es ernst gemeint hat mit der Kennzeichen.