jetzt muss ich hier doch mal ein bisschen klugscheißen...
händler müssen keine garantie geben, sondern nur mind. 1 jahr gewährleistung, d.h. sie müssen für fehler aufkommen, die beim kauf schon vorhanden waren. stoßdämpfer und anderer altersbedingter verschleiß fällt da allerdings nicht drunter
wobei im 1. halben jahr nach dem kauf der verkäufer in der beweispflicht ist, d.h. er muss beweisen dass ein mangel nicht schon beim kauf vorhanden war, nach ablauf des halben jahres liegt die beweispflicht beim käufer.
gesetzlich sind zwar 2 jahre gewährleistung vorgeschrieben, der verkäufer kann das aber vertraglich auf min. 1 jahr verkürzen.
das gilt aber auch nur, solange das fahrzeug nicht als "bastlerauto" oder "ersatzteileträger" verkauft wird, wobei das bei juristen auch umstritten ist...
ob ein händler dagegen zu einem gebrauchtwagen auch noch eine garantie gibt is ihm selbst überlassen...