AW: einmalige gelegnheit...
Tja, das deutsche Rechtssystem ist eben so eine Sache...
Ziehe einen Zaun drumherum und lasse "scharfe" Hunde raus....und was passiert???
Der Einbrecher und Dieb zeigt Dich noch an, weil der Hund ihn gebissen hat....und das beste daran: Er bekommt Recht, weil der Zaun nicht hoch genug war und ihn daran gehindert hat, ins Gelände zu kommen.....alles schon passiert......
Da hilft manchmal doch nur: Selber erwischen......was kann man schon dafür, wenn er einem auf dem eigenen Grund und Boden verletzten wollte, und man sich "angemessen" zur Wehr gesetzt hat......
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