Zitat:
Zitat von supramkIII
Stell es ihm in Rechnung!!!
Genau für solche Fälle gibt es mittlerweile genügend Urteile wo dann der Verkäufer die kosten für die Hin - und Rückreise zahlen mußte. Denn das fällt unter arglistige Täuschung!!!
Hoffe du hast einige Bilder gemacht oder es war noch ne Person mit dir dabei die bezeugen kann, daß die Karre alles andere als " Okay " war!?
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War mein erster Gedanke. Beim Händler kann man das machen. Bei Privatpersonen geht das ins leere.
Neulich gabs nen Urteil vom BGH, der dem privaten Verkäufer recht gab, der Begriff "Austauschmotor" kann auch nen neuer Zylinderkopf sein.

Begründung: Man muss als Laie die genauen Begrifflichkeiten nicht kennen und darf sie trotzdem falsch benutzen.
Also neue Kerzen = Austauschmotor
