AW: ich brauch nee knarre
Schreckschusswaffe kaufen
+Waffenbesitzkarte erwerben und die Waffe eintragen lassen
+Kleinen Waffenschein beantragen
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Befugnis zum „Führen“ (Ausübung der tatsächlichen Gewalt über eine erlaubnisfreie Waffe außerhalb der eigenen Wohnung, Geschäftsräume oder umfriedeten Besitztums) von Signal-, Reizstoff- und Schreckschusswaffen.
Allerdings dürfen auch diese Waffen nicht bei öffentlichen Veranstaltungen (z. B. Jahrmärkten, Demonstrationen, etc.) geführt werden.
Der kleine Waffenschein wird je nach Bundesland und Stadt von der Polizei, dem Ordnungsamt, dem Landratsamt, dem Kreisverwaltungsreferat oder der Gemeinde ausgestellt.
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