Zitat:
Zitat von Jim_Morrison
Grüße an die werten Mitglieder und Leser,
erstes Posting hier, mal sehen ob's klappt...
Das lest ihr wohl zum x-ten Mal: Ich suche 'nen Kaltlaufregler, scheint derzeit schwierig. Nehme ihn auch gern leihweise, wenigstens bis zur TÜV-Abnahme...
Gruß Jim
|
Den TÜV interessiert das Teil normalerweise nicht. Du brauchst die Bestätigung der Werkstatt dass es verbaut ist. Damit und der ABE gehst Du dann zum LRA und läßt den "KFZ Steuerklassenwechsel" eintragen.