ja, die Markenbindung bei der SERIENMÄßIG eingetragenen Bereifung ist aufgehoben. Die Frage war aber, ob eine nachträgliche Freigabe für W-Reifen auch ohne Markenbindung geht. Und wie schon oben erwähnt wurde, ist da die Tragfähigkeit mit im Spiel...
Die Mitführung der Freigabe im Handschuhfach genügt nicht, die W-Reifen müssen im Schein eingetragen werden. Und deshalb gibt es die Freigabe auch nicht umsonst. TÜV und Zulassungsstelle wollen halt ihren Obolus für die Eintragung.
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