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Alt 17.07.2012, 20:53   #1
Zwutsch
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Kurzkennzeichen

Ich finde im Netz nichts definitives, ob ich mit Kuzzeitkennzeichen (5 Tage) nur die Überführungsfahrt machen darf.

So wie ich das lese, kann ich damit die 5 Tage auch so rumfahren. Können ja Probefahrten sein, die sind ja anscheinend erlaubt.

Hatte da jemand schonmal Ärger wegen sowas ??
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