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Alt 15.07.2012, 10:19   #1
Bama-Boy
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LWR bei TÜV-Abnahme

Mal eine kurze Frage am Rande:

War letzte Woche mit einer MKIV TT bei einer Vollabnahme, der Tüv hat ein paar Mängel beanstandet die beseitig werden müssen damit es die D-Zulassung gibt wie z.B. andere Felgen / Nummernschildbeleuchtung ... das übliche halt.

Er hat auf die Liste noch drauf geschrieben "LWR fehlt" - aber da war er sich selbst nicht ganz sicher! ... Bei den J-Spec Modellen ist es aber doch so das es definitiv keine LWR gibt oder? Muss man doch bei der Zulassungsstelle angeben und eine Sondergebühr für die Ausnahmegenehmigung zahlen oder ?

Grüße
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