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				AW: Abgemeldetes KFZ auf Privatgrund
			 
			 
			
		
		
		
		Tiefflieger hat recht.  
 
Gab schon mehrere Fälle, bei denen die Rennleitung nen Führerschein gezwickt hat, weil Leute bei Partys meinten, die müssten auf dem (großen) Hof ne runde Drehen im besoffenen Kopf.  
 
Solange das Tor aber nicht zu ist -> öffentlicher Verkehrsraum. 
 
Gilt übrigens auch für Probefahrten und Übungsründchen mit Sohnemann oder Töchterchen.  
 
Ohne bauliche Trennung -> öffentlicher Verkehrsraum. 
		
	
		
		
		
		
		
		
			
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Ein Auto ist erst dann schnell genug, wenn man morgens davor steht und  
Angst hat es aufzuschließen. (Walter Röhrl) 
			 
		
		
		
		
		
		
	
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