Jup, ich würde auch irgendwas improvisieren.
Da spielt dann evtl. auch der Versicherungsschutz mit rein, denn es könnte ja ein Radfahrer gegen das Auto knallen und sich tödlich verletzen oder so

Daher vermutlich die Formulierung mit den "öffentlichen Wegen".
Bei einer "Ruheversicherung" (Versicherungsschutz ohne Beitrag bei Saisonanmeldung außerhalb der Saison oder bei verübergehend stillgelegten Fahrzeugen) gilt auch so eine komische Regelung. Das Fahrzeug muss "eingefriedet" oder sonstwie abgesperrt sein, da reicht wohl auch eine Kette o.ä.
Aber das Fahrzeug darf nicht einfach so zugänglich sein, ohne irgendeine Hürde überwinden zu müssen. Ein Dauerstellplatz in einem öffentlichen Parkhaus reicht in diesem Fall (also Versicherungsschutz gegen Diebstahl, Vandalismus usw. außerhalb der Saison oder bei vorübergehender Stilllegung, ohne den Versicherungsvertrag gekündigt zu haben) übrigens auch nicht aus, wie ich von meiner Versicherung damals erfahren habe...