Zitat:
Zitat von Knischka
Dazu kommen Kennzeichenhöhe vorne hinten und das selbe für sämtliche Scheinwerfer/Lampen. Abstand zwischen Reifen und Radkasten nicht vergessen. etc.
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sorry für OT aber das stimmt auch nicht so 100% weil es immer noch auf das Baujahr ankommt, z.b. bei mein 86er E30 galt die 500mm für Frontscheinwerfer nit weil es zu der Zeit (86) diese Vorschrift nit gab...
aber egal wollte ja eigentlich nur wissen wie weit man es runter drehen darf
@BAD ich bin ein riesen Prolet und komme mit meiner Proletenkarre überall rüber, bis jetzt auch immer beim Tüv reingekommen auch mit weniger als 110mm und warscheinlich bin ich noch schneller über den Hügel als du mit deinem Seriengeländewagen
sorry noch mal für OT...
geile Bilder Git, meine rote hat nie so geglänzt ...