AW: Kleiner Unfall
Gut ok dann schau ich natuerlich das es unter einem totalschaden bleibt.
Aber ich habe jetzt in mehreren Rechtsforen gelesen, dass im falle eines wirtschaftlichen totalschaden, der restwert (der ja nicht allzu hoch dann sein duerfte) vom wiederbeschaffungswert abgezogen wird.
Aber dort stand aber, dass du keinesfalls gezwungen wirst, das auto zu verkaufen.
Du kannst dann halt das beschaedigte fahrzeug behalten und machen was de magst.
Und zum beispiel als teiletraeger fuer dein neues nutzen.
Also als beispiel:
Wert 7000€, schaden 7001€ => wirt. Totalschaden.
Restwert lt eigenem Gutachter: 1000€
Bekommste 6000€.
Fahrzeug kannste dann verscherbeln oder wenns geht selber herrichten oder z.b. schlachten.
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Suprafahrer aus Leidenschaft
Geändert von Basti (01.05.2012 um 19:29 Uhr).
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