Ich finde beim ersten mal muss man prüfen wieso das passiert ist (phsycopath o.ä.)
-es gibt Fälle von mitgehern oder einfach jugendlicher leichtsinn
-leider gibt es aber Fälle wo ganz klar ist das diese Person ihren Fehler nicht einseht und es wieder machen wird..
Beim 5ten mal finde ich zu lasch.. inert 1 Jahr (resp. Bewährungszeit)2 Vorkommnise (wie du sagst nicht ne Kneippenprügelei oder so, sondern schwere Vorfälle) sollte gleich ne Haftstrafe mit sich ziehen.
Beim dritten Vorfall sowieso egal wie lange die auseinanderliegen.
Wie kann man auch nur so dämlich sein und seine Zukunft soo versauen



