gelbe kennzeichen kannste immer fahren, ist für probefahrten und überführungsfahrten - sagst du, du verkaufst dein auto, und die interessenten wollen probefahrten machen. Tüv ist abgelaufen und du machst erst TÜV wenn ein Interessent zusagt! Punkt. Gibt keine rechtliche Grundlage auf der die Kölner AmtsFaschos das so handhaben wie sie es tun, zur Not halt schriftlich bei denen so vorbringen. Widerliches Beamtengesox.
http://www.gesetze-im-internet.de/fzv_2011/__16.html
außerdem kannste die dir überall holen, gibts sogar online zu bestellen, kost halt 30eur aufpreis
Und weil Schlaumeier oft argumentieren das mit Probefahrten nur Fahrten mit einem amtlichen Prüfer o.Ä. (Sachverständigter, KFZ Meister) gemeint sein könnten: nein - Probe ist Probe und nicht Prüfung, und die sind 5 Tage gültig, also kann ich den Wagen 5 Tage lang fahren so weit und wohin ich will! Kost dafür auch ordentlich Geld.