Einzelnen Beitrag anzeigen
Alt 08.01.2012, 21:05   #372
m0e
[NSH]m0e
 
Benutzerbild von m0e
 
Registriert seit: May 2007
Ort: Osterscheps :)
Beiträge: 571
iTrader-Bewertung: (3)
m0e befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
AW: Bear's irrer Video Thread

Man könnte es ja als Ladung sehen

Zitat:
Zitat von StVO §22

(4) Nach hinten darf die Ladung bis zu 1,5 m hinausragen, jedoch bei Beförderung über eine Wegstrecke bis zu einer Entfernung von 100 km bis zu 3 m; die außerhalb des Geltungsbereichs dieser Verordnung zurückgelegten Wegstrecken werden nicht berücksichtigt. Fahrzeug oder Zug samt Ladung darf nicht länger als 20,75 m sein. Ragt das äußerste Ende der Ladung mehr als 1 m über die Rückstrahler des Fahrzeugs nach hinten hinaus, so ist es kenntlich zu machen durch mindestens

eine hellrote, nicht unter 30 x 30 cm große, durch eine Querstange auseinandergehaltene Fahne,

ein gleich großes, hellrotes, quer zur Fahrtrichtung pendelnd aufgehängtes Schild oder

einen senkrecht angebrachten zylindrischen Körper gleicher Farbe und Höhe mit einem Durchmesser von mindestens 35 cm.
Wenn es nur eine Blende ist sollte es klappen.
__________________

----------------- NSH - NordSeeHorde -----------------
"if a diesel doesn't make noise and black smoke you aint chucking enough fuel at it"

m0e ist offline   Mit Zitat antworten