Zitat:
Zitat von Caligo
wenn es keine gesetzliche pflicht gibt, wieso bekommt man dann noch teile für unser alten kisten? 
es gibt eine gesetzliche pflicht.. z.b. bei elekt. teilen wie radio, tv und so 10 jahre und bei autoteilen bis zu 25 jahre (nach auslauf der modellreihe)
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Zeig mir bitte den entsprechenden Paragraphen.
Es gibt *keine* Pflicht, es gibt jedoch (wie oben geschrieben) eine
freiwillige Verpflichtung der Hersteller,
gängige Ersatzteile 20 (oder 25, weiß ich nimmer genau) Jahre vorzuhalten.
Versuch mal bei Audi, für nen Audi 80 Teile der Innenaussstattung zu bekommen.
Oder bei Toyota die Gurtführungen für die MK3 in beige (wollte ich vor Jahren mal als Reserve hinlegen).
Beispiele gibt es zur Genüge.