AW: Konsolen für Schalensitze
Ich habe heute mit meinem Tüv-Prüfer telefoniert.
Fakt ist bei Fzgerstzulassung ab 01.09.1999 müssen die Konsolen eine EG-Kennzeichnung haben, d.h. da die MkIII davor gebaut wurde, kann auch die Originalkonsole angepasst werden.
15° Neigung sind nicht zwingend erforderlich, denn es muss gewährleistet sein, dass auch "von der Norm (175cm, 75kg) abweichende Fahrer (160-195cm)" das Fzg ohne Einschränkung steuern können, d.h. die Laufschienen müssen nach vorne hin ansteigen, da kleinere Leute höher sitzen müssen, um übers Lenkrad sehen zu können.
Zusätzlich muss ein ausreichender Abstand von Kopf zu Fahrzeughimmel vorhanden sein, d.h. der Kopf muss bei aufrechtem Sitzen mind. ca. 1cm Abstand zum Dachhimmel haben.
Für mich heißt das, ich nehm die Sparco Pro 2000 o.ä. und passe die Originalkonsole an. Sollte das nicht reichen in der Höhe setze ich Universallaufschienen direkt die Anschraubpunkte, denn dann ist die Steigung nach vorne bereits gegeben.
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 Ich fahre nicht schnell, ich fliege nur tief!
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