Zitat:
Zitat von Andy2769
Habe immer gedacht das jeglicher Umbau am Fahrzeug dazu führt, das man eben kein H-Kennzeichen bekommt 
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Falsch

Umbauten können anerkannt werden, wenn diese zeitgenössisch sind. Das muß dann aber nachgewiesen werden. Soweit ich das bei derartigen Umbauten verstanden habe, ist das so, daß diese Umbauten max. 10 Jahre "jünger" sein dürfen als das Auto an sich.
Was allerdings immer erlaubt ist, das sind neulackierungen -sogar in einer Farbe, die es ab Werk nie gab- solange es sich nicht um Mehrfarb-Lackierungen handelt (außer die war so ab Werk lieferbar, wie z.B. diversen Opel-Modellen die mattschwarze Motorhaube). Airbrushs sind ebenso tabu, außer es handelt sich um zeitgenössische Werbung o.Ä. (z.B. "Persil-Werbung" aus den 50ern/ 60ern auf einem VW-Vulli T1).
Sitzbezüge müssen ebenso nicht original sein (also auf gut deutsch: wenn der Sattler gute Arbeit gemacht hat, ist auch das für das Gutachten ok). Das Autoradio selbst braucht auch nicht original zu sein- solange da keine GFK-Vulkanlandshaft im Kofferraum dranhängt.
Achja, Änderungen, die der Sicherheit und der Umwelt dienen sind genauso zulässig. Also Nachrüst-Kat, bessere Bremsen, Sicherheitsgurte. Ok, letzteres betrifft die Supra nicht. Und nein: Hosenträgergurte werden nicht anerkannt...
Da gibt's das ganze nochmal in ausführlich & offiziell:
http://www.tuev-sued.de/uploads/imag..._Tuev_Sued.pdf