Zitat:
Zitat von gitplayer
Meint ihr etwa das?
Daraus leite ich wohl eher ab, daß die englischen Leuchten NICHT verwendet werden dürfen.
Nämlich aus dem Umkehrschluß zu "darf ... nach rechts ansteigen". Nach links darf's dann nämlich nicht ansteigen, wie's bei Linksverkehr nämlich der Fall ist. 
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Gitplayer hat wiedermal absolut recht, auch wenn das wieder seinen ego vergrößern wird

die Leuchten müssen kein e Prüfzeichen haben sie müssen aber durch eine Abnahme für den deutschen verkehr zugelassen werden. Das heisst ebenfals das sie rechts ausleuchtent sind und nicht links wie die japanischen oder englischen.
Beim Skyline wird der ganze scheinwerfer auseinander genommen und die abblendleuchten nach rechts ausgerichtet. Danach wird dies ebenfals vom Tüv begutachtet in dem man einfach ein Scheinwerfer einstell gerät vor packt. Auf diesen kann man die ausrichtung erkennen.