Zitat:
Zitat von lutz_83
kannste aber viel behaupten beim tüv, muss der umgebaute schienwerfer dann nicht "ausgemessen" werden? Kosten hierfür? - Also 500 für LHD Scheinwerfer sollte man noch übrig haben, zumal die plastik-dinger grausam aussehen.
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Das sieht der TÜVer spätestens wenn er die Einstellung der Scheinwerfer kontrolliert (was ja bei jeder TÜV-Prüfung Standard-Programm ist) mit eigenen Augen...
Von daher muß "nur" der Lichtkeil komplett weg sein (bei vielen Autos gibt es hierfür sogar einen Einstellhebel an der Rückseite der Scheinwerfer), oder durch Verwendung einer anderen Linse auf Rechtskeil umgebaut sein. Natürlich muß dann in den Papieren auch ein Scheinwerfer ohne E-Nummer eingetragen sein...