Meint ihr etwa das?
Zitat:
Bei Scheinwerfern für asymmetrisches Abblendlicht darf die 1-Lux-Grenze von dem der Scheinwerfermitte entsprechenden Punkt unter einem Winkel von 15° nach rechts ansteigen, sofern nicht in internationalen Vereinbarungen oder Rechtsakten nach § 21a etwas anderes bestimmt ist. Die Scheinwerfer müssen die Fahrbahn so beleuchten, daß die Beleuchtungsstärke in einer Entfernung von 25 m vor den Scheinwerfern senkrecht zum auffallenden Licht in 150 mm Höhe über der Fahrbahn mindestens die in Absatz 5 angegebenen Werte erreicht.
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Daraus leite ich wohl eher ab, daß die englischen Leuchten NICHT verwendet werden dürfen.
Nämlich aus dem Umkehrschluß zu "darf ... nach rechts ansteigen". Nach links darf's dann nämlich nicht ansteigen, wie's bei Linksverkehr nämlich der Fall ist.
