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Alt 01.06.2011, 20:33   #4
Damon
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AW: Mündliche vereinbarungen, Mietrecht

Denk ich auch. Es müßte dann ja beiderseits was schriftliches da sein. Sonst kanns die halten wie sie will. Je nachdem wie es ihr in den Kram paßt kann sie sich auf den Vertrag berufen oder es sein lassen. Das wär etwas einseitig.
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Geändert von Damon (01.06.2011 um 20:50 Uhr).
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