Mündliche vereinbarungen, Mietrecht
hatt da jem. plan davon,
soweit ich weis sind diese Bindend,
hatte jetzt nen mündlichen Mietvertrag. war die Garage für Damons Supra, wir hatten mündlich vereinbart von april bis märz. Die vermieterin hatt mir dann aber noch einen vertrag geschickt wegen kontodaten und ich solle den noch unterschreiben wegen der förmlichkeit usw. in diesem Vertrag steht auch drinn, 3 monate Kündigungsfrist.
den vertrag hab ich dann unterschrieben, hab mir aber nix dabei gedacht,
hab den aber auch nicht unterschrieben zurückbekommen, wie Eigentlich vereinbart.
in dem falle sollte ja dann der Mündliche Vertrag sowieso bindend sein, oder was sagt ihr dazu??
achso mussten die garage dann ja eh bis april schon nehmen weil die vor der Garage die straße gebaut haben und wir nicht rauskamen, davon hatt die mir auch nix erzählt. die garage ist immer noch unzugänglich.
mfg.pete
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