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Zitat von bitsnake
totaler quatsch. Das Standgeräusch ist für die Eintragungsfähigkeit völlig unrelevant. Das wird mit gemessen und als Vergleichswert in die Papiere eingetragen um dem Polizisten auf der Straße einen Anhaltspunkt zu geben (der könnte das Fahrgeräusch unterwegs nämlich auch nicht einfach mal messen). Die Prüfer sehens nur nicht gern wenn das Standgeräusch zu weit über dem Serienwert ist, da könnte man gut bescheißen und die Anlage hinterher nochmal umbauen o.ä.
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Nicht ganz, denn es gibt nicht umsonst so eine nette EU-Verordnung zum Thema Geräuschemmision bei Fahrzeugen...