Zitat:
Zitat von Viruz-X
sorry,aber wenn man keine ahnung übers rückgaberecht hat,sollte man sich vorher richtig informieren.
von privat zu privat,wie von b2b gibts kein rückgaberecht es sei denn,es wird arglist etwas verschwiegen oder der käufer wird getäuscht.dann ist der vertrag direkt nichtig,anfechtbar bzw schwebend unwirksam.
aber so ins blaue raus zu denken da gibts ja eh 14 tage rückgaberecht ist sehr naiv...zumal der verkäufer dann immer noch ne wertminderung veranlassen kann
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Ja wie bei mir, da wurde der heckschaden arglistig verschwiegen .. Hat sicher aber trotzdem gezogen wie nochwas...