Zitat:
Zitat von S1077
Das stimmt so nicht.
So ein Kat wird als Nachrüstkat eingetragen, wenn die Werte stimmen, auch heute noch und das von anerkannten Tüvstellen.
Das ist genauso wie das Ammenmärchen, dass eine Sportauspuffanlage und ein offener Luftfilter nicht gleichzeitig verbaut sein dürfen...
Nur weil man es mal gehört hat oder sich im Internet angelesen, heißt es noch nicht, dass es stimmt... 
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Richtig !!!!! man sollte nicht alles glauben was im internet steht, genauso wie ein prüfer mir letztens weiss machen wollte das ein fertigkeitsgutachten für felgen nicht mehr gültig sind !!!
gut neu war mir das ich ein offenes BOV eintragen lassen kann!! werde ich auch versuchen
