Zitat:
Zitat von mk3 wien
aber es gibt doch auch noch die KurzzeitKz und die 07er bei euch; sind eh recht brauchbare dingesns.
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Nein, denn da gibt es Aufflagen in welchem Umfang du die Kiste bewegen darfst.
Kurzzeitkennzeichen:
„Kurzzeitkennzeichen“ sind für Fahrzeugüberführungen, Prüfungs- und Probefahrten vorgesehen. Rechtliche Basis für diese Kennzeichen ist § 16 FZV (Prüfungsfahrten, Probefahrten, Überführungsfahrten).
07 Kennzeichen:
Rote Kennzeichen mit der Folgenummer „07“ können auch an Privatleute ausgegeben werden, jedoch ausschließlich für Fahrzeuge, die mindestens 30 Jahre alt sind. Vor dem 1. März 2007 war die rote „07er-Nummer“ auch für mindestens 20 Jahre alte Youngtimer vorgesehen. Mit diesen Kennzeichen dürfen allerdings nur noch Erprobungs- und Bewegungsfahrten, Probefahrten zum Fahrzeugverkauf sowie Fahrten zu Fahrzeugtreffen gemacht werden. Zum Nachweis ist für jedes Fahrzeug ein eigenes Fahrtenbuch zu führen.
http://de.wikipedia.org/wiki/Kfz-Ken...Deutschland%29