Zitat:
Zitat von Turbotobi76
...Heute darf kein Tüv Prüfer mehr einen Metallkat ohne zum Fahrzeug passendes Abgasgutachten eintragen. Eben deswegen weil er gar nicht die technischen Möglichkeiten hat zu Prüfen ob der Kat ausreicht um die Abgasnorm einzuhalten....
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Das stimmt so nicht.
So ein Kat wird als Nachrüstkat eingetragen, wenn die Werte stimmen, auch heute noch und das von anerkannten Tüvstellen.
Das ist genauso wie das Ammenmärchen, dass eine Sportauspuffanlage und ein offener Luftfilter nicht gleichzeitig verbaut sein dürfen...
Nur weil man es mal gehört hat oder sich im Internet angelesen, heißt es noch nicht, dass es stimmt...
