AW: kann mir einer bitte helfen ???
Richtig. Selbst wenn der Verkäufer im Gespräch auf den Unfallschaden hinweist, aber dafür keine Zeugen hat, und dann im Kaufvertrag versehentlich das Kreuz an der falschen Stelle macht, ist das für den Verkäufer schwer bis garnicht zu beweisen, daß ein entsprechender Hinweis stattgefunden hat...
Deshalb gilt- sowohl beim Auto angucken, als auch beim Ausfüllen des Vertrages: Augen auf beim Geschlechtsverkehr...
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Zitat:
Zitat von Walter Röhrl
Beschleunigung ist, wenn die Tränen der Ergriffenheit waagrecht zum Ohr hin abfliessen
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