das ist nur machbar mit felgen die in D schon mal auf ein fahrzeug zugelassen wurden...
wenn der prüfer die felgen kennt oder die glaubt dass sie auf einem bestimmtest fahrzeug waren, ist es keine kunst...
zB haben wir MKIV originalfelgen auf einen MKIII ohne irgendein papier zu haben entragen lassen...
überhaupt keine kunst, denn der prüfer kann sich bilder und technische daten vom MKIV suchen und weiss dass das fahrzeug vergleichbar ist...
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