AW: Rechtsstreit - Frage
nun ja, es wird vielerorts das Pfandrecht der werkstatt erwähnt, die verbauten Teile habe ich vor 4-6 monaten bezahlt bzw persönlich vorbei gebracht :-) - nur mal so als info über das Ausmaß des Unvermögens.
Auf der Rechnung kann also nur von den Dienstleistungen die Rede sein.
Ausübung des Pfandrechts soll wohl auch als Nötigung gegen den Kunden interpretiert werden können, aber ich werde erstmal die Rechnung abwarten, und dann eventuell unter schriftlichem Vorbehalt zahlen und Falls mMn Unregelmäßigkeiten in der Rechnung sind, einen Sachverständigen und Anwalt beauftragen.
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