AW: Rechtsstreit - Frage
Was die Herrausgabe des Wagens angeht weiß ich es nicht genau.
Eine anfrage bei der Polizei kann dir da aber Klarheit verschaffen.
Was ich weiß ist, das die Werkstatt bis zur vollständigen Bezahlung Deinerseits Eigentümer der verbauten Teile ist (sofern diese nicht von dir beigestellt wurden).
Das heiß, alles was die eingebaut haben, dürfen sie auch wieder ausbauen.
Gruß Frank
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Motivation ist die Induktion zieladäquaten Verhaltens
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