AW: ... feat. KwIcK
ja, aber nur, wenn
a) Versicherungsschutz für das Fzg zu diesem Zeitpunkt nachweislich besteht
b) dies die (z.Zp. ungestempelten) Kennzeichen sind, auf welche das Auto letztmalig zugelassen war
dann darf man ohne gültige Zulassung Fahrten im Zusammenhang mit dem Zulassungsprozess (TÜV/Landratsamt) auf direktem Weg machen. Brauchst keine Bescheinigung, ausser vielleicht die von der Versicherung.
Alles Andere is absolut nicht zu empfehlen, da bei Erwischtwerden so einiges anfällt:
- Fahren ohne gültige Zulassung
- Fahren ohne Versicherungsschutz
- Steuerhinterziehung
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He scratched my car, killed my dog and took my wife... first things first.
 rest in pieces
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