Thema: ... feat .
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Alt 30.03.2011, 12:49   #10761
Tyandriel
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Tyandriel wird schon bald berühmt werden Tyandriel wird schon bald berühmt werden
AW: ... feat. KwIcK

ja, aber nur, wenn
a) Versicherungsschutz für das Fzg zu diesem Zeitpunkt nachweislich besteht
b) dies die (z.Zp. ungestempelten) Kennzeichen sind, auf welche das Auto letztmalig zugelassen war

dann darf man ohne gültige Zulassung Fahrten im Zusammenhang mit dem Zulassungsprozess (TÜV/Landratsamt) auf direktem Weg machen. Brauchst keine Bescheinigung, ausser vielleicht die von der Versicherung.
Alles Andere is absolut nicht zu empfehlen, da bei Erwischtwerden so einiges anfällt:
- Fahren ohne gültige Zulassung
- Fahren ohne Versicherungsschutz
- Steuerhinterziehung
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