gute frage.ich würde sagen es ist egal,da die bestimmungen des landes gelten,wo das fahrzeug angemeldet ist.
aber dann widerrum...wenn son japaner mit seinem aufs äußerste gepimpte plastikbomber gefährt hier ankommt,dann ist das ja bestimmt nimmer erlaubt
ABER dann widerrum...lebt man im japan,hat dort ein jahr ein fahrzeug angemeldet,wandert wieder nach deutschland aus und nimmt das fahrzeug mit,dann wird gar keine tüv prüfung gemacht und man kanns zulassen
schon irgendwie verwirrend