Zitat:
Zitat von pmscali
also nu ja, der besitzer ist aber unauffindbar, den ausfindig zu machen und alles übersteigt den wert des fzg. bestimmt 3 mal...
mfg.pete
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Trotzdem bist du nicht der Eigentümer.
Du mußt deine Ansprüche gerichtlich einklagen. Den Typen zu finden ist dann auch nicht deine Aufgabe, sondern die der Behörden.
